Hausverwaltung
Ihr Haus hat einmal viele Hunderttausend Mark oder Euro gekostet, vielleicht hat es sogar einen Wert von über einer oder etlichen Millionen. Es stellt also ganz bestimmt ein Vermögen dar!
Viele Eigentümer verstehen unter dem Begriff "Verwaltung" primär die Hausgeld-Abrechnung. Dabei wird oft nicht erkannt, dass nur genaue Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit einer WEG-Anlage zu beachten sind, eine Arbeit ermöglichen, die den so genannten GRUNDSÄTZEN ORDNUNGSGEMÄSSER VERWALTUNG entspricht, auf die jeder einzelne Eigentümer einen Anspruch hat!
Daher empfiehlt sich regelmäßig die Bestellung eines gewerblichen WEG-Verwalters, der sich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes und seiner Erfahrung um die Belange der Liegenschaft kümmert.
Die Beachtung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), der Teilungserklärung (TE) und Gemeinschaftsordnung (GO) der Eigentümergemeinschaft und selbstverständlich auch der rechtsgültigen Beschlüsse, sind eine Selbstverständlichkeit - auch und gerade, wenn sie dem einzelnen Eigentümer nicht unbedingt logisch erscheinen.
Ständige Weiterbildung ist dabei ebenso
unverzichtbar, wie Verfolgung der sich häufig ändernden Vorschriften
und Rechtsprechung zu WEG- und u. U. auch mietrechtlichen Fragen.

Die Mitgliedschaft im "Verband der
Immobilienverwalter Hessen e. V."
sowie Abonnements einschlägiger Fachlektüre
erleichtern dies.
Das Büro ist personell, materiell und technisch entsprechend ausgestattet, um die professionellen Aufgaben eines Hausverwalters im Interesse der Eigentümer, also IN IHREM INTERESSE, erfüllen zu können.
Eine ausreichende
Vermögensschadens-
Haftpflichtversicherung sollte für jeden
professionellen Verwalter selbstverständlich sein. Viele "Verwalter"
ersparen sich diese Kosten und können daher preiswerter anbieten.
Dass unsere Versicherung jährlich dem tatsächlichen Bestand
angepasst wird, lassen wir uns mehrere Hundert Euro im Jahr kosten!
WAS LEISTEN WIR
FÜR SIE ?
Sämtliche Arbeiten, die
zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung in organisatorischer,
kaufmännischer und technischer Hinsicht notwendig sind,
werden unter
Berücksichtigung
aller damit zusammenhängenden gesetzlichen
Bestimmungen und relevanten Urteile, sowie evtl. bestehender
Regelungen der Teilungserklärung ausgeführt.